Leistungen - Außergerichtliche Streitbeilegung / Konfliktbeilegung

Referenz 11512 / » » Autobahntunnel Aubing A99

Referenz 11521 / » » U-Bahn-München-Moosach, Los 3 Nord 2

Manchmal lassen sich Meinungsverschiedenheiten nicht auf dem Verhandlungsweg regeln. Dies muss jedoch nicht zugleich eine gerichtliche Auseinandersetzung bedeuten.

Die außergerichtliche Streitbeilegung / Konfliktbeilegung findet als Alternative zum Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren zunehmend Aufmerksamkeit.

Dies zeigen etwa die Streitlösungsordnung für das Bauwesen » » SL Bau, die aktuellen Überlegungen des Deutschen Baugerichtstages, die Einführung eines gesetzlichen Adjudikationsverfahrens zu empfehlen, oder verschiedene Initiativen zur Mediation in Bausachen.

Es geht darum, die Gesellschaft zu befrieden und die Richter zu entlasten. Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung den streitenden Parteien Brücken bauen. Sie sollen sich mit Hilfe eines Schlichters in einer Mediation außergerichtlich einigen.

Für die Sachverständigen erschließen sich hier neue Tätigkeitsfelder, teilweise in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten.

Bei der Auswahl geeigneter Schiedsrichter und Sachverständiger kommt es auf dessen einschlägige Erfahrung an.

Bei allen streitigen Angelegenheiten beraten wir mit dem vorrangigen Ziel, den Gang zum Gericht oder Schiedsgericht zu vermeiden.

Vor Beginn einer streitigen Auseinandersetzung dürfen unsere Mandanten von uns eine objektive Einschätzung der Chancen und Risiken erwarten.

Mediation

Die "Mediation" hilft den streitenden Parteien, selbst eine eigenverantwortliche und einvernehmliche Lösung für den Konflikt zu finden.

Der Mediator richtet nicht, er urteilt nicht zu Gunsten des einen und zu Lasten des anderen, er macht, anders als ein "Schlichter", auch keine eigenen Vorschläge; er "fördert die Kommunikation der Parteien" und "ist allen Parteien gleichermaßen verpflichtet".
Unter seiner Leitung sollen die Parteien freiwillig eine ausgeglichene Lösung erarbeiten.

Die Mediation ist eine unterstützte Verhandlung und soll zu Gewinn/Gewinn für beide Parteien führen.

Adjudikation

Die Adjudikation dient der raschen, die Parteien vorläufig bindenden Entscheidung von Streitigkeiten mit der Möglichkeit der späteren (schieds-)gerichtlichen Überprüfung.

Schlichtung

Die Schlichtung fördert kooperative Verhaltensweisen der Parteien, indem sie auf eine einvernehmliche Lösung von Streitfragen hinwirkt und zu einem Schlichterspruch führt, dessen Wirksamkeit der Akzeptanz der Parteien bedarf.

Schiedsgutachten

In erster Linie erstattet ein Sachverständiger schriftliche Gutachten. Mit seiner Expertise kann er aber auch zwei sich streitende Parteien durch sein objektives Votum zum Einlenken bringen. Die Vertragspartner können sich darauf einigen, dass sie das Ergebnis eines Gutachtens als verbindlich anerkennen und dadurch einen Rechtsstreit vermeiden. Im Vergleich zum Gericht bringt dies zwei entscheidende Vorteile: Zum einen sind solche Schiedsgutachten wesentlich schneller und zum anderen auch deutlich kostengünstiger als ein langwieriger Prozess.

Das Schiedsgericht entscheidet rechtswirksam Streitigkeiten unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges.