Sachverständigenwesen

Dipl.-Ing. Günter Klotz ist von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für:

  • Baubetrieb
  • Baubetriebsunterbrechung
  • technische Fragen der VOB im Tiefbau

Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist rechtlich nicht geschützt.

Um Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind, können vom Staat beauftragte Bestellkörperschaften, wie z. B. die Industrie- und Handelskammern, Fachleute für diese Aufgabe öffentlich bestellen und vereidigen.

Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Industrie- und Handelskammern haben ihre besondere Sachkunde vor einem Fachgremium nachgewiesen und wurden zusätzlich auf ihre Unabhängigkeit und Vertrauenswürdigkeit von der IHK überprüft und vereidigt.

Weitere Voraussetzungen für eine öffentliche Bestellung als Sachverständiger sind u. A., dass:

  • erheblich über dem Durchschnitt liegende Fachkenntnisse, praktische Erfahrungen und die Fähigkeiten Gutachten zu erstatten, nachgewiesen werden müssen
  • die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie die Einhaltung der Pflichten eines öffentlich bestellten Sachverständigen geboten sind
  • nachweislich über einschlägige Kenntnisse des deutschen Rechts und die Fähigkeit zur verständlichen Erläuterung fachlicher Feststellungen und Bewertungen verfügt wird

Die öffentliche Bestellung umfasst die Erstattung von Gutachten und andere Sachverständigenleistungen wie Beratung, Überwachungen, Prüfungen, Erteilung von Bescheinigungen sowie schiedsgutachterliche und schiedsrichterliche Tätigkeiten.

Die Tätigkeit des öffentlich bestellten Sachverständigen ist nicht auf den Bezirk der bestellenden Körperschaft beschränkt.

Öffentliche bestellte Sachverständige müssen ihre Qualifikation alle 5 Jahre erneut nachweisen. Die IHK kontrolliert, dass die öffentlich bestellten Sachverständigen die ihnen nach der Sachverständigenordnung obliegenden Pflichten einhalten und sich regelmäßig fortbilden.

Die Bestimmungen der Sachverständigenordnung der IHK für München und Oberbayern können unter
» » www.muenchen.ihk.de eingesehen werden.