Leistungen - Gutachten

Gerichtsgutachten

In Gerichtsverfahren werden bevorzugt öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige herangezogen.

Wenn ein Sachverständiger für ein gerichtliches Verfahren benötigt wird, bestellt das Gericht den Sachverständigen und legt die vom Gutachter zu behandelnden Fragen in einem Beweisbeschluss fest.

Dipl.-Ing. Günter Klotz wurde seit 2004 für verschiedene Amts- und Landgerichte tätig.

Parteigutachten

Sehr häufig ist es notwendig und ratsam, zur Vorbereitung eines möglichen Rechtstreites, zur Abwehr oder Geltendmachung von Ansprüchen, aber auch bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen ein Sachverständigengutachten zu beauftragen.

Grundsätzlich stellt eine Partei oder der für den Mandanten handelnde Rechtsanwalt die gleichen Anforderungen an den Sachverständigen wie der Richter, nämlich erheblich über dem Durchschnitt liegende Fachkenntnisse, Unabhängigkeit und Redlichkeit, sowie die Fähigkeit zur verständlichen Erläuterung fachlicher Feststellungen und Bewertungen.

Das angeforderte Parteigutachten soll in der Regel Grundlage für wirtschaftliche oder/und prozessuale Entscheidungen sein.

Auch ein Privat-/Parteigutachten wird unter Einhaltung der obliegenden Pflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gemäß der Sachverständigenordnung erstellt.